IT-Recht gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Entwicklung einer Software ist aufwändig.
Bei einem Hardwareausfall droht massiver Schaden.
Sie haben ein neues Softwareprodukt entwickelt und möchten dieses nunmehr auf den Markt bringen. Für Sie stellt sich die wesentliche Frage, wie Sie einerseits Ihre Rechte an dieser Software bestmöglich sichern können, andererseits wie Sie Ihr neues Produkt am effizientesten verwerten. Damit ist zu klären, welches Lizenzsystem Ihrem Geschäftsbereich am besten entspricht und wie Ihre Haftung gegenüber Ihren Kunden bestmöglich reduziert werden kann; zusammengefasst, wie eine sichere rechtliche Basis für Ihre Geschäftsabwicklung aussieht.
Unsere Kanzlei entwickelt gemeinsam mit Ihnen Lizenzsysteme, Geschäftsbedingungen und Rahmenverträge.
Wir analysieren für Sie Softwareverträge und schlagen Änderungsmöglichkeiten vor, um Ihrer Position entsprechendes Gewicht zu verschaffen.
Ergeben sich im Rahmen der Vertragsabwicklung rechtliche Schwierigkeiten, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Schadensabwehr bzw. Schadensminimierung zur Seite. Unsere einschlägigen Erfahrungen nutzen wir für eine seriöse Risikoeinschätzung.
Wir beraten Sie, vertreten Sie vor Gerichten und Behörden und sind Schriftenverfasser im Zusammenhang mit:
• IT-Recht / IT-Law
• Domainrecht
• Softwarerecht
• Wartungsverträge
• Lizenzverträge
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Rahmenverträge
• Projektbegleitung