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Gesellschafterstreit

Von der bloßen Meinungsverschiedenheit bis zum Gesellschafterstreit

Kontroverse Diskurse innerhalb der Gesellschaft, sei es zwischen Gesellschaftern oder (einzelnen) Gesellschaftern und den Leitungsorganen, sind nicht ungewöhnlich. Oftmals lösen sich diese Spannungen auf und es wird wieder gemeinsam an einem Strang gezogen. Manchmal verhärten sich die Fronten allerdings; etwa, weil die inhaltlichen Differenzen unüberbrückbar sind und/oder weil persönliche Motive hinzukommen.

Sind Sie in einer solchen Situation angekommen, ist juristische Begleitung unbedingt erforderlich, um die eigenen Rechte (aber auch Verpflichtungen) zu kennen. Typischerweise geht es dabei um die Fragen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen einzelne Gesellschafter ausgeschlossen werden können, ob die Gesellschaft gekündigt bzw. aufgelöst werden kann oder ob bei Uneinigkeit innerhalb des Gesellschafterkreises eine Ausschüttung des (festgestellten) Jahresgewinns zu erfolgen hat.

Die Beantwortung dieser Fragen hängt auch maßgeblich vom jeweiligen Gesellschaftsvertrag ab, demnach hätte mit einem gut formulierten Gesellschaftsvertrag der ein oder andere Gesellschafterstreit vermieden werden können.

Wir unterstützen Sie gerne! Sowohl bei der Streitvermeidung (durch gut formulierte Gesellschaftsverträge) wie auch bei der Vorbereitung und Vertretung in (strittigen) Gesellschafterversammlungen sowie in allfälligen Gerichtsverhandlungen.

Unsere Rechtsanwälte für Sie sind: