In sehr vielen Lebensbereichen spielen die Regeln des Bestandrechtes eine große Rolle. Sowohl im privaten Bereich als auch in der Geschäftswelt ist es von großer Bedeutung, bestandrechtlich abgesichert zu sein.
Im Mietrecht sind – je nach Art des Mietgegenstandes – unter anderem die mieterschutzrechtlichen Normen zu beachten, es empfiehlt sich sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter, einen auf die individuellen Verhältnisse abgestimmten schriftlichen Vertrag auszuverhandeln. Auch im Bereich der Pacht und in beststandrechtlichen Sonderkategorien beraten wir Sie gerne schon vor Vertragsschluss.
Unsere Rechtsanwälte errichten für Sie die entsprechenden Urkunden – gerne in Abstimmung mit Ihrer steuerlichen Vertretung – oder verhandeln diese mit der Gegenseite. Wir unterstützen Sie auch bei der Vergebührung der Urkunden. Unsere Experten stehen Ihnen aber auch im Streitfall vor der Schlichtungsstelle der Gemeinden bzw. dem zuständigen Gericht von der Klagsführung bzw. -abwehr bis zum (Räumungs-) Exekutionsverfahren als Vertreter zur Verfügung.