Bauprojekte laufen nicht immer nach Plan. Auftraggeber ändern ihre Vorstellungen. Es treten unerwartete technische Schwierigkeiten auf. Das Wetter spielt nicht mit.
Dann stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich ist, wer die Mehrkosten trägt, wer für Schäden haftet.
Ein guter Bauvertrag sorgt vor. Häufig werden die einschlägigen ÖNORMEN, z.B. die Bauwerkvertragsnorm B 2110 vereinbart. Diese weicht in vielen Punkten von den sonst gültigen gesetzlichen Bestimmungen ab, erleichtert aber auch das Zusammenspiel auf der Baustelle.
Die ÖNORM B 2110 sieht Haftungsbeschränkungen vor, regelt Leistungsänderungen, stellt
Vermutungen auf, normiert teilweise die Verjährung neu.
Wenn ein Bauverfahren nicht nach Plan verlaufen ist, heißt es eine kühlen Kopf bewahren: dafür sind wir da. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, was „schief gelaufen“ ist und erarbeiten für Sie möglichst wirtschaftliche Exit-Strategien.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen:
• Bauvertrag
• Werkvertrag
• Generalunternehmervertrag
• Architektenvertrag
Wir vertreten Sie bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen, aber vor allem auch in Gerichtsprozessen.
Unsere Spezialisten bieten für Sie und Ihre Mitarbeiter Seminare zu Rechtsfragen bei Bauvorhaben an. Informieren Sie sich.