0732 77 33 33  office@jaeger-partner.at  Mo-Do 08:00-17:00 Fr 08:00-14:00
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Verkehrsunfall

Was im Falle eines Verkehrsunfalls von der Gegenseite ersetzt wird, hängt davon ab, was Sie beweisen können. 

Seit Jahrzehnten unterstützen die Rechtsanwälte unserer Kanzlei Unfalllenker und Unfallopfer nach Verkehrsunfällen.

Zu unseren Leistungen zählen die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung, aber auch bei der Abwehr von Ansprüchen (Zivilrecht) ebenso wie die Strafverteidigung und die Privatbeteiligung (Strafrecht).

Gleich nach dem Unfall:
Von entscheidender Bedeutung für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist die genaue Dokumentation des Unfallgeschehens. Vor allem die Dokumentation der „Endlage“ der beteiligten Fahrzeuge und das am Besten durch aussagekräftige Fotos.
In welchem Winkel stehen die Fahrzeuge zueinander?
Wo stehen die Fahrzeuge?
Ist die Beleuchtung eingeschaltet?
Ist ein Blinker aktiviert?
Gibt es Bremsspuren?
Gibt es Spuren von Öl oder Kühlflüssigkeit auf dem Boden?
Liegen Glasscherben oder sonstige Fahrzeugteile auf der Straße und vor allem wo?
Gibt es sonstige Unfallspuren auf der Straße oder im angrenzenden Bereich?

In der ersten Schreckreaktion oder weil die Straße nicht blockiert werden soll, werden Fahrzeuge häufig aus der „Endstellung“ wegbewegt, was aber die Rekonstruktion des Verkehrsunfalls erschwert.

Die Fotos müssen nicht mit einer Profikamera gemacht werden, auch Fotos mit dem Smartphone sind ein gutes  Beweismittel.

Beachten Sie, dass von der Polizei nicht immer Fotos bzw. Berichte angefertigt werden; gerade bei reinen „Blechschäden“ ist das oft nicht der Fall. Dann kommt es darauf an, dass Sie selbst die Situation möglichst gut mit Fotos dokumentieren.

Aber Achtung: Gefährden Sie sich beim Fotografieren nicht selbst. 

Geben Sie kein Haftungsanerkenntnis ab:
Häufig ist die Situation nach Verkehrsunfällen angeheizt. Auch wenn Sie sich selbst „schuldig“ fühlen: Geben Sie kein Haftungsanerkenntnis ab. Die Beurteilung, wer in welchem Ausmaß am Verkehrsunfall „schuld“ ist, setzt oft eine komplexe technische und rechtliche Analyse voraus. Ein vorschnell abgegebenes Anerkenntnis kann zu massiven Problemen mit dem eigenen Versicherer, aber auch dazu führen, dass Sie selbst keine Ansprüche mehr geltend machen können.

Vorbereitung für die Geltendmachung von Ansprüchen:
Das Um und Auf ist die Dokumentation. Nur was belegt werden kann, ist auch ersatzfähig. Sammeln Sie Rechnungen und Belege, egal ob von Apotheken, Ärzten, Physiotherapeuten oder Parkgebühren. Schreiben Sie auf, wann Sie wegen des Unfalls wohin fahren mussten. Heben Sie beschädigte Kleidung auf. 

Schmerzengeld wird im Nachhinein von Sachverständigen ermittelt. Dabei sind die Sachverständigen auf möglichst objektive Anhaltspunkte angewiesen. Wesentlich ist die Dokumentation des Krankenhauses, die bei der Behandlung von Patienten geführt wird (Krankengeschichte). Aber auch Auszüge aus der Patientenkartei eines Arztes beinhalten hilfreiche Informationen. Wenn Sie also an Schmerzen oder sonstigen Nachwirkungen leiden, sollten Sie zum Arzt gehen. Das hilft Ihrer Genesung, sorgt aber gleichzeitig für eine Beweisbarkeit der von Ihnen erlittenen Schmerzen. Zweckmäßig kann auch das Führen eines Tagebuchs über die Schmerzen sein.

Beschädigte Fahrzeuge sollten nicht einfach repariert werden. KFZ-technische Sachverständige sind in der Lage, aus den Fahrzeugschäden zumindest teilweise den Unfallhergang zu rekonstruieren. Wurde das Fahrzeug nicht begutachtet, sondern einfach repariert, sind oft wertvolle Beweise verloren. Manchmal ist es notwendig, das beschädigte Fahrzeug über einen längeren Zeitraum  im Originalzustand zu belassen, um spätere Analysen nicht zu verunmöglichen. Zumindest grundsätzlich sind damit verbundene Standgebühren ersatzfähig. So kann z.B. durch eine  mikroskopische Untersuchung in vielen Fällen geklärt werden, ob im Zeitpunkt des Zusammenstoßes der Blinker eingeschaltet war. Im Rahmen der Geltendmachung Ihrer Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners fordern wir auch zur  Begutachtung des Fahrzeuges auf, um für Sie Klarheit über das Schadensausmaß zu erhalten.

Ein Unfall – mehrere Verursacher: nicht immer gilt Alleinverschulden
Nicht bei allen Verkehrsunfällen gibt es eindeutig nur einen „Schuldigen“. Häufig sind alle Beteiligten mitverantwortlich für den Unfall, etwa weil der eine den Vorrang verletzt hat, der andere aber zu spät reagiert hat, weil die Sichtverhältnisse nicht berücksichtigt wurden oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wurden.
Die Auseinandersetzung wird dann nicht „1:0“ für eine Partei entschieden. Das bedeutet aber auch, dass man nicht den vollen Ersatz des Schadens erhält. Kommt das Gericht also zum Beispiel zum Ergebnis, dass beide gleich schuld sind (1:1), erhalten beide auch nur die  Hälfte des Schadens ersetzt und müssen die andere Hälfte selbst tragen, sofern nicht z.B. eine Kaskoversicherung greift. Bei einem Fahrzeugschaden von € 10.000,00 würden von der Gegenseite also nur € 5.000,00 bezahlt. Gleiches gilt übrigens auch für Schmerzengeldansprüche, Verdienstentgang und sonstige Ersatzbeträge.

Wir besprechen mit Ihnen persönlich, worauf es bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Ansprüchen ankommt. Dabei arbeiten wir auch mit Checklisten, um die Umstände möglichst präzise und detailliert  zu erfassen und Dinge anzusprechen, die für Sie aufs Erste unwichtig erscheinen. 

Wir vertreten ständig außergerichtlich und gerichtlich Personen, die bei Verkehrsunfällen Schäden erlitten haben oder die mit dem Vorwurf konfrontiert werden, sie hätten Verkehrsunfälle verursacht. Nutzen Sie für sich unsere Erfahrungen und Expertise.

Unsere Rechtsanwälte für Sie sind: