0732 77 33 33  office@jaeger-partner.at  Mo-Do 08:00-17:00 Fr 08:00-14:00
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Immobilienrecht

Corona / COVID-19

Die Corona Pandemie stellt alle vor neue Herausforderungen. Besonders betroffen sind Unternehmer, die ein Geschäft, ein Lokal oder ein Grundstück gemietet haben.

Eine der brennendsten Fragen ist, ob die Miete weiter bezahlt werden muss und wenn ja, in welcher Höhe.

Sie brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen.

Allgemeine Themen:

Grundstücke, Betriebsobjekte, Geschäftslokale, darauf bauen Sie wortwörtlich auf.

Von entsprechender Wichtigkeit ist eine umfassende Beratung, die auf mögliche Risiken bedacht nimmt und in der Vertragsgestaltung entsprechend berücksichtigt.

Wir arbeiten für Sie Verträge sorgfältig und maßgeschneidert aus und übernehmen die treuhändige Abwicklung der Liegenschaftstransaktion. Dazu zählen wir auch die Verständigung des Finanzamts, das grundverkehrsbehördliche Verfahren und die grundbücherliche Abwicklung. Beim Kauf eines Hauses zählt nicht nur die Architektur und die Lage des Objekts, gerade im rechtlichen Bereich gibt es viele Fallstricke. So sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten als Käufer eines Wohnungseigentumsobjekts – und das kann durchaus auch ein Reihenhaus sein – eingeschränkter als als Eigentümer eines „normalen“ Hauses.

Nicht alles was gefällt ist auch erlaubt; je nach Lage des Bauplatzes variieren die Bebauungsmöglichkeiten. Raumordnung und Bebauungsplan, Bautechnikgesetz und Bauordnung bilden hiezu den rechtlichen Rahmen.

Unter manchen grünen Wiesen verbirgt sich eine in Vergessenheit geratene „Deponie“; die Entsorgung kann ins Geld gehen.

Sie erhalten von uns eine fundierte Unterstützung bei der Erhebung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Vertragserrichtung und bei der Geltendmachung von Ansprüchen. Wir können für Sie elektronisch in das Grundbuch Einsicht nehmen und Grundbuchauszüge erstellen, sowie gezielt Eigentümer von Grundstücken recherchieren. Eine sorgfältige Vertragserstellung und Vertragsabwicklung vermeidet schon im Vorfeld potentielle Auseinandersetzungen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Vertragserstellung, Verhandlungen und behördlichen Verfahren:

  • Kaufvertrag für Betriebsobjekte oder Grundstücke
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Wohnungseigentumsvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Werkvertrag
  • Architektenvertrag
  • Generalunternehmervertrag
  • Dienstbarkeitsverträge (Wegerecht, Wohnrecht, Leitungsrecht)
  • Bauverfahren (Bauordnung, Raumordnung)
  • Grundverkehrsbehördliche Verfahren

Liegenschaftsrecht in guten Händen.

Unsere Rechtsanwälte für Sie sind: