Corona / COVID-19
Hinweis:
Die allgemeinen Rahmenbedingungen für Kündigungen und Entlassungen haben sich nicht geändert.
Das gilt unter anderem auch für das sogenannte Kündigungsfrühwarnsystem gemäß § 45a Arbeitsmarktförderungsgesetz (Link).
Sie brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen.
Wir verfügen über einschlägige Erfahrung in den Bereichen:
und vertreten Sie kompetent bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen und in Gerichtsprozessen.
Vorsicht: Im Arbeitsrecht muss es manchmal schnell gehen. Zögerliches Verhalten kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Warten Sie also nicht zu lange.
Besondere Kenntnisse verfügen wir auch im Bereich des Vertragsbedienstetenrechts. Gemeint sind damit privatrechtliche Dienstverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts, also insbesondere dem Bund, dem Land oder einer Gemeinde. Für nähere Informationen klicken Sie bitte >>hier<<.